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   BGH, 29.06.2000 - VII ZR 186/99   

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https://dejure.org/2000,836
BGH, 29.06.2000 - VII ZR 186/99 (https://dejure.org/2000,836)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2000 - VII ZR 186/99 (https://dejure.org/2000,836)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - VII ZR 186/99 (https://dejure.org/2000,836)
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Umbau der Industriehalle

§ 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 2 VOB/B gilt nicht, wenn bei Pauschalpreisverträgen die Vertragsleistungen nicht oder in anderer Weise ausgeführt werden: bei Leistungsreduzierung aufgrund Parteivereinbarung ergibt sich der neue Preis aus der Auslegung der Parteivereinbarung selbst

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pauschalpreisvertrag - Ausführung von Vertragsleistungen entgegen der Vereinbarung - Vergütung - Skonto - Fristgerechte Leistung

  • Judicialis

    VOB/B § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 2
    Anderweitige Ausführung beim Pauschalpreisvertrag; Skonto für Raten eines Zahlungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anderweitige Ausführung beim Pauschalpreisvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Skontoabzug bei nur teilweiser fristgemäßer Zahlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wirken sich Änderungen des Leistungsumfanges auf den Pauschalpreis aus? (IBR 2000, 480)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Skonto für einzelne Raten des Zahlungsplanes? (IBR 2000, 481)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3277
  • MDR 2000, 1313
  • NZBau 2000, 467
  • WM 2000, 1910
  • BB 2000, 2175 (Ls.)
  • DB 2000, 2369
  • BauR 2000, 1754
  • ZfBR 2000, 538
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 248/98

    Nichtausführung eines Teils der vereinbarten Leistung beim Pauschalpreisvertrag

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - VII ZR 186/99
    Vereinbaren die Parteien, daß der Auftragnehmer einen Teil der geschuldeten Leistung nicht oder anders als ursprünglich vereinbart ausführen soll, sind die Rechtsfolgen dieser Vereinbarung durch Auslegung zu bestimmen, wobei auf die Umstände abzustellen ist, die zur Aufhebung oder Änderung geführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1999 - VII ZR 248/98, BauR 1999, 1021 = ZfBR 1999, 310 = NJW 1999, 2661).
  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Diese Fälle werden von § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4 VOB/B in Verbindung mit § 2 Nr. 4 bis 6 VOB/B (BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - VII ZR 186/99, BauR 2000, 1754, 1755 = NZBau 2000, 467 = ZfBR 2000, 538; Beschluss vom 12. September 2002 - VII ZR 81/01, BauR 2002, 1847 = NZBau 2002, 669 = ZfBR 2003, 31) und von § 2 Nr. 8 Abs. 2 und 3 VOB/B erfasst.
  • OLG Brandenburg, 16.12.2009 - 4 U 28/08

    Bauvertrag: Auslegung einer Skontoabzugsklausel

    bb) Die in Ziffer 1.5 getroffene Regelung ist weiter dahin zu verstehen, dass ein Skonto für jede einzelne rechtzeitig erfolgte Zahlung auf eine Zwischenrechnung gewährt werden sollte, unabhängig davon, ob andere Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgt sind (vgl. nur OLG Köln, Urteil vom 30.01.1990 - 22 U 181/90 - BGH, Urteil vom 29.06.2000 - VII ZR 186/99 - Rn. 20).
  • BGH, 12.09.2002 - VII ZR 81/01

    Abrechnung einer geändert ausgeführten Leistung

    In die Richtung der uneingeschränkten Anwendbarkeit des § 2 Nr. 5 VOB/B bei einem Pauschalpreisvertrag hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2000 - VII ZR 186/99, NJW 2000, 3277 hingewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 16 U 61/16

    Abgrenzung von haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit eines Handelsvertreters

    Eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung ist dann sinnlos und daher nicht erforderlich, wenn das Fehlverhalten eines Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass sie auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH, Urteil vom 17.01.2001 - VII ZR 186/99, Rz. 22).
  • KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03

    Objektausführungsplanung bei Großbauvorhaben: Vergütungsanspruch des Architekten

    Der Umfang dieser nach dem ursprünglichen (Pauschal-) Vertrag bereits geschuldeten Leistungspflicht lässt sich ebenfalls nicht schematisch abgrenzen, sondern ist im Einzelfall anhand von Treu und Glauben durch Auslegung des Vertrages nach den unter 1. genannten Grundsätzen zu bestimmen, wobei auf die Umstände abzustellen ist, die zur Änderung oder Ergänzung der Leistung geführt haben (vgl. hierzu: BGH NJW 2000, 3277).
  • OLG Koblenz, 23.02.2017 - 6 U 150/16

    Leistung anders, aber besser ausgeführt: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung!

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der vereinbarte Pauschalpreis infolge der mit Zustimmung des Beklagten erbrachten Minderleistungen gegenüber der ursprünglichen Planung nach § 2 Nr. 5 VOB/B (2006) zu einer Reduktion der geschuldeten Vergütung führt, ohne dass es (zusätzlich) einer Überschreitung der sog. Opfergrenze des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 VOB/B (2006) bedarf (vgl. BGH NJW-RR 2003, 14; NJW 2000, 3277; Werner/Pastor, a.a.O., Rdnr. 1543).
  • OLG Naumburg, 02.02.2006 - 4 U 56/05

    Was ist ein Globalpauschalpreisvertrag?

    In dem Beschluss vom 12.12.2002 sowie dem Urteil vom 29.06.2000 (NJW 2000, 3277 f.) ist lediglich klar gestellt, dass gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 4 VOB/B die Regelung des § 2 Nr. 5 VOB/B anwendbar ist, wenn die Leistungsreduzierung oder Änderung auf einer Anordnung des Auftraggebers beruht.
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 24 U 152/04

    Globalpauschalvertrag: wer trägt Risiko erhöhter Nutzlast?

    Beruht die Leistungsänderung auf einer Anordnung des Auftraggebers, ist gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 4 VOB/B die Regelung des § 2 Nr. 5 VOB/B anwendbar (BGH, Urteil vom 29.06.2000, NZBau 2000, 467).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2009 - 4 U 182/08

    Anspruch auf Mehrvergütung bei Vereinbarung eines Pauschalfestpreises

    In Fällen dieser Art ist es anders als bei § 2 Nr. 7 VOB/B nicht erforderlich, dass die Änderung zu einer wesentlichen Abweichung vom vereinbarten Festpreis führt (BGH NJW-RR 2003, 14 ; NJW 2000, 3277 ; Werner/Pastor, Der Bauprozess,12. Aufl. Rdn. 1201).
  • VK Sachsen, 05.11.2002 - 1/SVK/096-02

    Bieterschützende Vorschriften: § 30 VOB/A

    Nur, wenn die Pauschalierung den Regeln von Treu und Glauben (§ 242 BGB) widerspricht, ist ein Abgehen von dieser fest vereinbarten Summe begrifflich möglich (BGH, Urt. VII ZR 186/99 v. 29.06.2000, IBR 2000, S. 480; Heiermann/Riedl/Rusam, Rn. 20 zu § 5 VOB/A).
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